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Abbildungen

Abbildung 1: Verpackung P650 mit neuer Kennzeichnung für den Postversand

 

Beispiel für Probentransport durch einen klinikeigenen Kurierdienst

Abbildung 2: Probentransport durch einen klinikeigenen Kurierdienst

 

Beispiel für Kulturen

Abbildung 3: Kulturen für diagnostische Zwecke (links im Bild) isoliert aus
diagnostischen Stuhlproben von Patienten (rechts). Beides wird täglich in großer
Anzahl transportiert.

 

Beispiel für Kulturen, bei denen gemäß Abs. 2.2.62.1.3 ADR Krankheitserreger absichtlich vermehrt werden

 

Abbildung 4: Kulturen, bei denen gemäß Abs. 2.2.62.1.3 ADR Krankheitserreger
absichtlich vermehrt werden, in einem biochemischen Forschungslabor (diese
Kulturen werden in der Praxis nicht über öffentliche Verkehrswege befördert) 

 

Bestandteile der Verpackung nach P650 für Kategorie B

Abbildung 5: Verpackung nach P650 für Kategorie B
1=Probenröhrchen, 1a=saugfähiges Material; 2=Schutzgefäß;
3=Außenverpackung, 3a=Versandhülle, 3b=formstabile Faltschachtel

 

Beispiel für eine Verpackung nach P620 für Kategorie A (bauartgeprüfte UN-Gefahrgutverpackung für Klasse 6.2)

Abbildung 6: Verpackung nach P620 für Kategorie A
(bauartgeprüfte UN-Gefahrgutverpackung für Klasse 6.2)

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